Steuer & Fristen

Spekulationssteuer bei Immobilien: die 10-Jahres-Frist.

Verkaufen Sie eine nicht selbst genutzte Immobilie vor Ablauf von zehn Jahren, versteuern Sie den Gewinn nach § 23 EStG. Bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor entfällt die Steuer.

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Symbolbild (KI-Bild): Notizbuch und Stift auf dem TischAI Visual

Eine Frist, vier Ergebnisse.

SzenarioHaltedauerEigennutzungSteuerpflicht
Vermietet, Verkauf nach 6 Jahren6 von 10 Jahrenkeineja, voller Gewinn
Vermietet, Verkauf nach 11 Jahren11 von 10 Jahrenkeinenein, Frist abgelaufen
Selbst bewohnt, Verkauf nach 4 Jahren4 von 10 Jahrendurchgehendnein, Ausnahme greift
Vermietet, dann 2 Jahre selbst bewohnt, Verkauf im 3. Jahrbeliebig3 Kalenderjahrenein, Ausnahme greift

Beispiel: Kauf 2019 für 300.000 €, Verkauf 2026 für 420.000 €, vermietet. Bei 42 % Steuersatz kosten die 120.000 € Gewinn rund 50.400 €, ab 2029 wären sie steuerfrei.

Wann die Steuerpflicht entfällt.

  • Selbst bewohnt im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor.
  • Im ersten der drei Jahre genügt zeitweise Eigennutzung.
  • Vermietung an kindergeldberechtigte Kinder zählt oft als Eigennutzung.
  • Nach zehn Jahren entfällt die Steuer immer.

Wir ordnen ein, Ihr Steuerberater rechnet.

Ein Makler spricht Frist und Ausnahme früh an. Die verbindliche Berechnung gehört zur Steuerberatung, die wir nicht leisten.

Über uns

17 Jahre Markenarbeit, u. a. für Bosch, Continental und Michelin, und eigene Vertriebserfahrung.

Mehr über beuwy erfahren

Fragen vor dem Verkauf.

Maßgeblich ist jeweils das Datum des notariellen Kauf- und Verkaufsvertrags. Einzug, Grundbuch und Übergabe zählen nicht.

Nein. Erben und Beschenkte übernehmen die Anschaffungsdaten der Vorbesitzer.

Es gibt keinen festen Satz. Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz von rund 14 bis 45 % versteuert.

Er kann Frist und Ausnahme einordnen. Die verbindliche Berechnung macht Ihr Steuerberater.

Der nächste Schritt

Verkaufen Sie mit Überblick.

Alle Bausteine im Immobilienmarketing-Hub, Abschreibungsregeln unter AfA bei Immobilien, eine erste Werteinschätzung im Verkaufspreisrechner.

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