Bewertung & Marktpreis

Verkehrswert vs. Marktpreis: beide Zahlen stimmen.

Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB berechnet, der Marktpreis wird verhandelt. Beide können stimmen und zehn Prozent auseinanderliegen.

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Symbolbild (KI-Bild): Einfamilienhaus mit Garten im AbendlichtAI Visual

Eine Zahl aus dem Gesetz, eine aus der Verhandlung.

Verkehrswert

Der objektive Wert zu einem Stichtag nach § 194 BauGB, per Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Maßgeblich für Banken, Gerichte und Finanzamt.

Zuständig: öffentlich bestellter Sachverständiger.

Marktpreis

Der Preis, den ein Käufer an einem Tag zahlt. Er entsteht aus Nachfrage, Vermarktung und Verhandlung.

Zuständig: Käufer und Verkäufer, moderiert vom Makler.

Drei Gründe für den Abstand.

01

Angebot und Nachfrage

Bieten mehrere Interessenten, steigt der Preis über den Verkehrswert. Bei Überangebot sinkt er darunter.

02

Der Zeitpunkt

Das Gutachten hat einen Stichtag. Zinsen und Nachfrage ändern sich danach weiter.

03

Was erst bei Besichtigung auffällt

Sanierungsstau oder Lärm sieht der Käufer vor Ort. Das Verfahren rechnet mit Durchschnitten.

Der Portalpreis ist nicht der Kaufpreis.

Beispielrechnung. Der echte Abstand hängt von Lage, Zustand und Verhandlung ab.

MerkmalAngebotspreisAbschlusspreis
ZahlAngebotspreis auf dem PortalAbschlusspreis im Notarvertrag
Beispiel449.000 €417.000 €
Enthält Verhandlungsspielraumja, meist eingepreistnein, ist das Ergebnis
Wer setzt die ZahlVerkäufer bzw. MaklerKäufer und Verkäufer gemeinsam

449.000 € auf dem Portal wurden im Beispiel 417.000 € beim Notar, rund 7 % weniger. Eine erste Einschätzung des Verkehrswerts liefert der Verkaufspreisrechner, mehr dazu unter Immobilie bewerten.

Ein Gutachten verhandelt nicht mit.

Ein guter Preisvorschlag nutzt den Verkehrswert als Untergrenze und den Marktpreis als Ziel.

Aus der Praxis

Der RIEGEL-Rechner nutzt amtliche Bodenrichtwerte und 489 echte Abschlüsse. Ergebnis: neun zusätzliche Mandate in drei Monaten.

Fallstudie RIEGEL Immobilien lesen

Fragen vor dem ersten Gespräch.

Der Verkehrswert. Finanzamt und Familiengericht verlangen dafür ein Gutachten.

Der Angebotspreis enthält meist einen Verhandlungspuffer. Der Verkehrswert enthält keinen.

Ja, etwa bei Überangebot, Sanierungsstau oder langer Vermarktung.

Nein. Für Bank, Gericht und Finanzamt zählt nur das Gutachten eines Sachverständigen.

Der nächste Schritt

Klären Sie Ihren Preis vor dem Markt.

Alle Bausteine im Immobilienmarketing-Hub, die Verfahren unter Immobilie bewerten, eine erste Zahl im Verkaufspreisrechner.

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