Bewertung & Marktpreis
Verkehrswert vs. Marktpreis: beide Zahlen stimmen.
Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB berechnet, der Marktpreis wird verhandelt. Beide können stimmen und zehn Prozent auseinanderliegen.
AI VisualEine Zahl aus dem Gesetz, eine aus der Verhandlung.
Verkehrswert
Der objektive Wert zu einem Stichtag nach § 194 BauGB, per Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Maßgeblich für Banken, Gerichte und Finanzamt.
Zuständig: öffentlich bestellter Sachverständiger.
Marktpreis
Der Preis, den ein Käufer an einem Tag zahlt. Er entsteht aus Nachfrage, Vermarktung und Verhandlung.
Zuständig: Käufer und Verkäufer, moderiert vom Makler.
Drei Gründe für den Abstand.
01
Angebot und Nachfrage
Bieten mehrere Interessenten, steigt der Preis über den Verkehrswert. Bei Überangebot sinkt er darunter.
02
Der Zeitpunkt
Das Gutachten hat einen Stichtag. Zinsen und Nachfrage ändern sich danach weiter.
03
Was erst bei Besichtigung auffällt
Sanierungsstau oder Lärm sieht der Käufer vor Ort. Das Verfahren rechnet mit Durchschnitten.
Der Portalpreis ist nicht der Kaufpreis.
Beispielrechnung. Der echte Abstand hängt von Lage, Zustand und Verhandlung ab.
| Merkmal | Angebotspreis | Abschlusspreis |
|---|---|---|
| Zahl | Angebotspreis auf dem Portal | Abschlusspreis im Notarvertrag |
| Beispiel | 449.000 € | 417.000 € |
| Enthält Verhandlungsspielraum | ja, meist eingepreist | nein, ist das Ergebnis |
| Wer setzt die Zahl | Verkäufer bzw. Makler | Käufer und Verkäufer gemeinsam |
449.000 € auf dem Portal wurden im Beispiel 417.000 € beim Notar, rund 7 % weniger. Eine erste Einschätzung des Verkehrswerts liefert der Verkaufspreisrechner, mehr dazu unter Immobilie bewerten.
Ein Gutachten verhandelt nicht mit.
Aus der Praxis
Der RIEGEL-Rechner nutzt amtliche Bodenrichtwerte und 489 echte Abschlüsse. Ergebnis: neun zusätzliche Mandate in drei Monaten.
Fallstudie RIEGEL Immobilien lesenFragen vor dem ersten Gespräch.
Der Verkehrswert. Finanzamt und Familiengericht verlangen dafür ein Gutachten.
Der Angebotspreis enthält meist einen Verhandlungspuffer. Der Verkehrswert enthält keinen.
Ja, etwa bei Überangebot, Sanierungsstau oder langer Vermarktung.
Nein. Für Bank, Gericht und Finanzamt zählt nur das Gutachten eines Sachverständigen.
Der nächste Schritt
Klären Sie Ihren Preis vor dem Markt.
Alle Bausteine im Immobilienmarketing-Hub, die Verfahren unter Immobilie bewerten, eine erste Zahl im Verkaufspreisrechner.
Antwort binnen 24 Stunden.